PCE – Premium Capital Emissionshaus

Die PCE – Premium Capital Emissionshaus GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg konzipiert nach eigenen Angaben attraktive und innovative Beteiligungsangebote in der Schifffahrt. Neben Publikumsfonds werden auch Single Placements und Private Placements aufgelegt. PCE entwickelt hierbei für unterschiedliche Investorengruppen passende Fondskonzepte. Seit dem Markteinstieg der PCE Anfang 2004 wurden insgesamt 20 Schiffe konzipiert und realisiert, hiervon 16 Schiffsfonds. Das realisierte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt über US$ 500 Mio. davon ca. US$ 460 Mio. in den 16 Fonds. An den PCE-Fonds haben sich ca. 5.000 Investoren mit einem Kommanditkapital von rund US$ 230 Mio. beteiligt. Dabei ist die PCE ist in zwei Marktsegmenten tätig, der Flusskreuzfahrt und der Handelsschifffahrt. Geschäftsführender Gesellschafter der PCE Premium Capital Emissionshaus GmbH & Co. KG ist Kai-Michael Pappert.

Aufgelegte Beteiligungen sind unter anderem:

  • MS "Douro Cruiser"
  • "Viking Cruisers II", welcher in MS "Theodor Fontane " und MS "Clara Schumann " investierte
  • "Viking Cruisers ", welcher in MS "Viking Sun" und MS "Viking Sky" investierte
  • MS "PCE Madeira"

Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.